Diskriminierung wird in unterschiedlichen Kontexten wertneutral im Sinne von „Unterscheidung“ verwendet.
Doch der Antidiskriminierungsverband Deutschland definiert Diskriminierung wie folgt: „Diskriminierung trifft Menschen aufgrund ihrer (zugeschriebenen) ethnischen Herkunft, ihrer Nationalität, ihrer Sprache, ihres Aufenthaltsstatus, ihrer Hautfarbe oder äußeren Erscheinung, ihres Geschlechts, ihrer Religion und Weltanschauung, ihres sozialen Status, ihres Familienstandes, ihrer Behinderung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Identität. Auch können Menschen von Diskriminierung betroffen sein, weil sich mehrere dieser Merkmale in ein und derselben Person verbinden (mehrdimensionale Diskriminierung).“
Es existieren folglich unterschiedliche Formen von Diskriminierung. Sie lassen sich unterscheiden in individuelle, strukturelle (gesellschaftliche Strukturen betreffend wie etwa patriarchalische Verhältnisse), institutionelle (Regeln und Handeln von Institutionen), symbolische (Menschen und Gruppen werden symbolhaft in Handlungen und Sprache nicht berücksichtigt) und sprachliche (abwertende Sprache und Begriffe) Diskriminierung. Von Alltagsdiskriminierung wird häufig gesprochen um zu verdeutlichen, dass Benachteiligungen aufgrund der im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) genannten Merkmale keine Ausnahmeerscheinungen sind, sondern im alltäglichen Leben der betroffenen Menschen eine Rolle spielen (können).
Unter mehrdimensionaler Diskriminierung versteht man, wenn ein Mensch aufgrund mehrerer Merkmale gleichzeitig benachteiligt wird. Von der so genannten Verschränkung mehrerer Kategorisierungen bzw. Merkmale, spricht z. B. die Intersektionalität.
Willst du mehr über die rechtliche Einbettung in Deutschland erfahren?