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Aha! - Wissen

Warum darf man bei uns in Deutschland die Bundesregierung nicht schon ab 16 Jahren wählen? Ein Argument für das Wahlrecht ab 18 ist die kognitive und soziale Entwicklung eines Menschen. Der Mensch ist vorher nicht reif genug, um auf nationaler Ebene mitbestimmen zu können und diese große Verantwortung zu übernehmen. Dabei gibt ein Drittel der Jugendlichen an, in ihrer Freizeit oft für soziale oder gesellschaftliche Zwecke aktiv zu sein. Tatsächlich wählen Jugendliche sowie andere Erstwähler*innen nicht signifikant anders als langjährige Wähler*innen. 

Was bedeutet das überhaupt: wählen gehen? In diesem ZDF-logo!-Film werden die Grundlagen der Demokratie erklärt, denn Demokratie ist nur durch freie Wahlen möglich. 

„Fridays for Future“ zeigt: Kinder und Jugendliche sind ganz und gar nicht politikverdrossen. Vielmehr wünschen sie sich mehr Möglichkeiten der Mitbestimmung, zumal es deutlich mehr ältere Menschen in Deutschland gibt als jüngere. Das heißt, dass sich die Innenpolitik
nach den Interessen und Bedürfnissen von Älteren richtet. Die größte Wähler*innengruppe bei der letzten Bundestagswahl waren die über 70-Jährigen. 

Hier stellt sich die Jugendbewegung „Demokratische Stimme der Jugend vor“:

Laut der UN-Kinderrechtskonvention hast du grundsätzlich das Recht, immer dann mitzubestimmen, wenn dich politische Entscheidungen direkt betreffen. Über Kinder-, Jugend- und Schüler*innenparlamente kannst du deine Interessen geltend machen. Hier werden Fragen zur Schulhofgestaltung, zu Radwegen, Freizeitmöglichkeiten oder auch zur Umwelt mit den Politiker*innen der Gemeinde besprochen. 

In elf unserer 16 Bundesländer in Deutschland kannst du mit 16 Jahren außerdem auf kommunaler Ebene wählen gehen – also in der Gemeinde, in der du lebst. In Hamburg, Bremen, Brandenburg und Schleswig-Holstein kannst Du mit 16 auch schon an Landtagswahlen teilnehmen und so die Kultur-, Bildungs- und Umweltpolitik der Bundesländer mitgestalten. 

In Deutschland dürfen die Bürger seit 1871 wählen. Etwa 61,8 Millionen Menschen sind wahlberechtigt. Sie dürfen wählen, müssen aber nicht. In Deutschland gibt es keine Wahlpflicht. Dass Frauen und Männer gleichberechtigt ihre Stimmen abgeben, kommt uns heute selbstverständlich vor. Ist es aber nicht. Früher wurde es Frauen verboten, politisch mitzubestimmen. 

Erst im Jahr 1918 wurde das Wahlrecht für Frauen eingeführt. Und nun rate mal, wann die Schweiz das Frauenwahlrecht ins Gesetzbuch aufnahm? Erst 1971! Vorher durften Schweizerinnen nicht an politischen Wahlen teilnehmen. 

Gewählt wird bei uns nicht irgendwie, sondern nach konkreten Grundsätzen. Die Grundsätze der deutschen Bundestagswahl sind im Artikel 38 des Grundgesetzes festgeschrieben. Dort heißt es: „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.“ 

Allgemein ist die Wahl deshalb, weil alle Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland, also alle, die mindestens 18 Jahre alt sind, das Recht haben zu wählen. Das Wahlrecht darf nicht an Geschlecht, Herkunft, Hautfarbe, Beruf, Religion, politische Einstellung oder ähnliche Merkmale gebunden werden. 

Als unmittelbar wird die Wahl bezeichnet, weil der Wahlakt direkt zur Bestimmung der Abgeordneten führt. 

Freie Wahl bedeutet, dass es nicht erlaubt ist, die Wähler unter Druck zu setzen, um sie in ihrer Wahlentscheidung zu beeinflussen. 

Jeder Wähler soll in einem freien Prozess der Meinungsbildung zu seiner Entscheidung kommen. Die Wahl ist gleich. Geheim verläuft die Wahl, damit niemand sich für seine Wahlentscheidung vor anderen rechtfertigen muss oder sich aus Angst vor Kritik von fremden Meinungen beeinflussen lässt. 

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Das Jugendmagazin „Dein SPIEGEL“ ist ein Nachrichten-Magazin für Menschen zwischen acht und vierzehn Jahren. Hier kannst du Wichtiges aus Politik, Natur, Technik, Kunst und Wirtschaft plausibel erklärt lesen. Und nicht nur das, du kannst auch selbst aktiv werden: als Kinderreporter. 

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Quellen