In Deutschland dürfen die Bürger seit 1871 wählen. Etwa 61,8 Millionen Menschen sind wahlberechtigt. Sie dürfen wählen, müssen aber nicht. In Deutschland gibt es keine Wahlpflicht. Dass Frauen und Männer gleichberechtigt ihre Stimmen abgeben, kommt uns heute selbstverständlich vor. Ist es aber nicht. Früher wurde es Frauen verboten, politisch mitzubestimmen.
Erst im Jahr 1918 wurde das Wahlrecht für Frauen eingeführt. Und nun rate mal, wann die Schweiz das Frauenwahlrecht ins Gesetzbuch aufnahm? Erst 1971! Vorher durften Schweizerinnen nicht an politischen Wahlen teilnehmen.
Gewählt wird bei uns nicht irgendwie, sondern nach konkreten Grundsätzen. Die Grundsätze der deutschen Bundestagswahl sind im Artikel 38 des Grundgesetzes festgeschrieben. Dort heißt es: „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.“
Allgemein ist die Wahl deshalb, weil alle Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland, also alle, die mindestens 18 Jahre alt sind, das Recht haben zu wählen. Das Wahlrecht darf nicht an Geschlecht, Herkunft, Hautfarbe, Beruf, Religion, politische Einstellung oder ähnliche Merkmale gebunden werden.
Als unmittelbar wird die Wahl bezeichnet, weil der Wahlakt direkt zur Bestimmung der Abgeordneten führt.
Freie Wahl bedeutet, dass es nicht erlaubt ist, die Wähler unter Druck zu setzen, um sie in ihrer Wahlentscheidung zu beeinflussen.
Jeder Wähler soll in einem freien Prozess der Meinungsbildung zu seiner Entscheidung kommen. Die Wahl ist gleich. Geheim verläuft die Wahl, damit niemand sich für seine Wahlentscheidung vor anderen rechtfertigen muss oder sich aus Angst vor Kritik von fremden Meinungen beeinflussen lässt.