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Aha! - Wissen

Müssen wir überhaupt über Gleichberechtigung reden? Per Gesetz schon: Laut Bundeszentrale für Politische Bildung ist seit 1994 im Artikel 3 des Grundgesetzes festgelegt, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind und der Staat die Durchsetzung der Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau fördert. Bis dahin war es ein langer Weg. Im Bürgerlichen Gesetzbuch von 1896 war klar geregelt, dass der Mann das Oberhaupt der Familie war und die alleinige Entscheidungsmacht über alle ehelichen Belange hatte. Wenn dem Mann etwas nicht gepasst hat, durfte er sogar seiner Frau den Schlüssel zur gemeinsamen Wohnung wegnehmen. Erst 1918 durften dann Frauen auch bei uns wählen gehen. Im Hinblick auf die Schweiz wirkt das sogar noch fortschrittlich: Dort wurde das Frauenwahlrecht erst 1971 eingeführt. Finnland führte 1906 übrigens als erstes Land das allgemeine Wahlrecht und auch das zur Wahl stehen von Frauen ein. 

Doch selbst durch das Wahlrecht waren Frauen immer noch nicht gleichgestellt. Das erste Gleichberechtigungsgesetz trat erst 1958 in Kraft. So konnten sie ab 1958 auch gegen den Willen ihres Mannes arbeiten gehen, solange die Familie und Haushalt nicht vernachlässigt wurde und ein eigenes Konto eröffnen. 

Durch die sogenannte Zugewinngemeinschaft gingen Frauen nach der Scheidung nun nicht mehr automatisch leer aus. Das gemeinsame erwirtschaftete Geld wurde nun zu gleichen Teilen aufgeteilt. Gleichberechtigt bedeutet heutzutage aber noch lange nicht auch gleichgestellt. Hier die harten Fakten: Unter den 709 Abgeordneten im Bundestag sind 221 Frauen, also 31,2 % (Stand 2019). Demnach bestimmen mehr als doppelt so viele Männer über das Leben in Deutschland, obwohl über eine Million mehr Frauen (42.05 Millionen) in der Bundesrepublik leben als Männer (40.97 Millionen).