Der Paritätische Wohlfahrtsverband unterscheidet drei Formen von Armut:
1) „Lebensnotwendiger Grundbedarf“:
Diese Form von Armut bedeutet, dass arm ist, wer nicht genug Geld für Essen, Kleidung oder Schuhe hat. Dazu gehören aber auch die Miete für die Wohnung, die monatliche Stromrechnung oder die Reparaturkosten für die kaputte Waschmaschine. Vielleicht hast du schon einmal von den „Tafeln“ gehört: Da gehen Leute hin, die nicht genug Geld zum Essen haben, um sich von gespendeten Lebensmitteln aus Supermärkten, Restaurants, Großküchen oder Unternehmen zu ernähren. In der Stadt Wuppertal ist es zum Beispiel so, dass etwa 25 Kinder täglich zur Kindertafel müssen, weil ihre Familien zu arm sind, um sie mit einer warmen Mahlzeit zu versorgen.
2) „Weiterer Grundbedarf“:
Wenn Eltern nicht genügend Geld haben, um ihren Kindern ein Bett oder ein Shampoo zu kaufen, dann ist das auch eine Form von „relativer Armut“. Und wo soll dann noch das Geld für einen Computer herkommen, den Kinder heute unbedingt brauchen, um nicht den Anschluss zu verlieren? Damit wären wir schon beim Punkt „Teilhabe“.
3) „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben“:
Hiermit sind solche Dinge gemeint wie das Eintrittsgeld für das Schwimmbad. Oder das Geld für Spielzeug, Klassenfahrten und Hobbys wie Sport oder Musikunterricht fehlt. Mit „Teilhabe“ ist nicht nur gemeint, nicht zu einer bestimmten Veranstaltung gehen zu können, weil kein Geld für den Eintritt da ist. Ausschluss wegen Armut kann auch nach der eigentlichen Veranstaltung stattfinden. Manchmal auch einfach dann, wenn die anderen vom Wochenende erzählen und ein Kind nicht mitreden kann.